Urkunde 3124 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3124 (12. Mai 772 — Reg. 2370) Sdienkung des Wolfleiph in der Bardorfer Gemarkung unter Abt Gundeland und König Karl (Vgl. Urk. Nr. 3718b) Wir, Wolfleiph und meine Ehefrau Fagarhilt, entbieten im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer ^(azarius) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen Herr der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Wir bestimmen, daß unsere Schenkung für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftigen den gänzlich freien Willen, mit dem wir sie gemacht haben. Wir schenken im Gau Logenehe (im Lahngau), in Barctorpher marca (wie Urk. 3123) eine Hofreite mit dreißig Morgen Pflanzland und einer Wiese, ferner einen Wald, der ebenfalls zu jener Hofreite gehört, endlich drei Leibeigene. Rechtskräftige Fertigung. Geschehen im Lorscher Kloster am 12. Mai im 4. Jahr (772; des Königs Karl.


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