URKUNDE 312 (12. Juni 772 — Reg. 771) Schenkung des Heimo in Handschuhsheim unter König Karl dem Großen und Abt Gundeland Ich, Heimo, wende im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius ein Almosen zu. Der Leib des Heiligen ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham == Lorsch). Meine Spende gelte in gleicher Weise jenen Knechten Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland Gott dienen. Es ist mein Wille, daß diese Übergabe für ewige Zelt Gültigkeit habe. Schenkgegenstände sind zwei in pago lobod(onensi = im Ladengau), in 85 Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) gelegene Joch Ackerland. Unter dem heutigen Tage übergebe und übertrage ich sie für mich und für das Seelenheil meiner Frau Ratbirg. Auch später und Jederzeit soll diese Gabe dem Nutzen und der Einkommensmehrung jener heiligen Stätte und ihrer Vertreter dienen. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 12. Juni (772) im 4. Regierungsjahr unseres Herrn, des großen Königs Karl. Handzeichen von Heimo, der diese Schenkung machte. Ich, Samuel, darum gebeten, habe sie geschrieben und unterschrieben.
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