Urkunde 3117 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3117 (31. Oktober 783 — Reg. 1845) Sdienkung des Herpholt ebenda unter König Karl und Abt Helmeridi {Ohne Traditions-Notiz) In Christi Namen, am 31. Oktober im 16. Jahr (783) des Königs Karl. Wir, Herpholt und meine Gemahlin Waldrat, beabsichtigen eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer T^(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Die Zuwendung soll, wie wir wünschen, immerdar erhalten bleiben, und wir stellen fest, daß ausschließlich unser freier Wille dafür maßgeblich war. Als ewiges Eigentum übergeben wir im Gau Logenehe (im Lahngau), im Dorf Wertorph (wie Urk. 3103) alles, was wir dort an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern und Gewässern besitzen. Vertragsfertigung. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit, wie oben erwähnt.


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