Urkunde 311 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 311 (23. April 772 — Reg. 747) Schenkung von Wolfhard und Mai'csind im gleichen Dorf unter dem großen König Karl l. und Abt Gundeland Im 4. Regierungsjahr unseres Herrn, des großen Königs Karl, machen wir, Wolfhart und meine Gattin Marcsint, gemeinsam eine Vergabung. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der leibhaftig in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham == Lorsch) ruht. In gleicher Weise sei sie bestimmt für jene fromme Schar von Möndien, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland, dem Gottesdienst obliegen. Nach unserem Wunsch und Willen soll unsere Zuwendung für ewig gelten. Wir erklären, daß unsere Opferspende aus vollkommen freiem Willensaritrieb erfolgt. Zur Übergabe gelangt unser Eigentum in pago Lobodungowe (im Ladengau), und zwar in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich ein Weinberg, begrenzt auf der einen Seite vom Gute des Lüthelm, auf der anderen von jenem des Heinold. Ferner schenken wir einen Weinberg in Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen). Beide Grundstücke übergeben und übertragen wir vom gegenwärtigen Tage an in Gottes Namen auf ewig zu eigen. Wenn aber jemand — wir glauben allerdings, daß dieser Fall nicht eintreten werde — gegen diese von uns gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so habe er Gott zu seinem Richter über seine Handlungsweise. Vor die ordentliche Gerichtsbarkeit vorgeladen, soll er außerdem seine Strafe erleiden, indem er eine Buße von zwei Unzen Gold und drei Pfund Silber erlege, und was er als Klagepunkte vorbringt, sei nichtig. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit unverändert bestehen bleiben. Urkund dessen die nachstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. April (772). Handzeichen von Wolfhard und Marcsind, seiner Ehefrau, welche beantragt haben, daß diese Schenkung bewerkstelligt und rechtlich gefaßt werde. Ich, Herihaas (Herilantf), habe sie niedergeschrieben.


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