Urkunde 310 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 310 (1. Juli 771 — Reg. 653) Schenkung des Autdad in Handschuhsheim unter König Karl l. und Abt Gundeland In Christi Namen bestimme ich, Autdat, zum Seelenheile meines Vaters Ago und meiner Mutter Gellana eine Zuweisung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster l^a.ui(esham == Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Ewigkeit gelten. Ich übergebe und übertrage mit heutigem Tage zur Gänze einen Weinberg mit dazugehörigem Land, gelegen in pago lobod(onensi = im Ladengau), und zwar in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Auch später soll er jederzeit jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern zu einer Einkommensmehrung verhelfen. Ge84 schlössen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am l. Juli (771), im 3. Regierungsjahr unseres Herrn Karl. Handzeichen des Audat, auf dessen Verlangen diese Schenkung festgestellt und vertraglich geregelt wurde. Ich, Hariland, war der Schreiber.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de