Urkunde 3095 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3095 (27. Mai 775 — Reg. 1170) Schenkung des Hildrat in der Gemarkung Kleen unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3692a) In Christi Namen, am 27. Mai im 7. Jahr (77!) des Königs Karl. Wir, Hildrat und Benedicta, meine Gattin, entrichten eine Spende an den heiligen Märtyrer NfazarMS), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Wir schenken als Eigentum für ewig im Gau Logenehe (Lahngau), in Cleheimer marca (in der Gemarkung Kleen; N.-, 0.-; am Chleon [Kleenbach] so. WetzlarfL.) sieben Tagwerk Ackerland und einen ebenfalls in der genannten Gemarkung liegenden halben Wald. Darauf erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben. 85


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