Urkunde 309 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 309 (in der Zeit zwischen 9. Oktober 769 und 8. Oktober 770 — Reg. 554) Schenkung des Gerbert in Handschuhsheim unter König Karl dem Großen und Abt Gundeland Im zweiten Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Karl, gebe ich, Gerbert, zum Seelenheile des Uodalwan das, was er selbst mir aus seinem rechtmäßigen Besitz übergeben hat, als Spende weiter. Ich überweise es dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster 'La.UY(esham = Lorsch) ruht, und ebenso jenen Knechten Gottes, welche dortselbst unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland, Gott dienen. Es ist mein Wunsch und Wille, daß diese Schenkung von ewiger Dauer sei, und ich erkläre ausdrücklich, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich übergebe und übertrage mit Wirksamkeit vom heutigen Tag im Ladengau, in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) einen Weinberg mit einem Ertrage von einem Fuder Wein, der auf dem sogenannten Stagnaftberg (Anhöhe an der Steckels-gasse?) liegt. Von diesem Tage an möge er, gestützt auf vorliegenden Vertrag, jener heiligen Stätte und ihren Insassen jederzeit zu ihrem wirtschaftlichen Erfolge behilflich sein. Geschehen im Kloster Lorsch. Zeit wie oben. Handzeichen des Gerbert, der uns diese Schenkung zukommen ließ. Samuel war der beauftragte Schreiber.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de