URKUNDE 3088 (30. Juli 773 — Reg. 940) Schenkung des Manegolt in der Gemarkung Erda unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nrn. 3177 und 3687e) In Christi Namen, am 30. Juli im 5. Jalhr (773) des Königs Karl. Ich, Manegolt, nehme zu meinem Seelenheil eine Schenkung an den heiligen Märtyrer ^azarius) vor, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die Übergabe erfolgt nach meinem Wunsch für immer und, wie ich ausdrücklich betone, aus freien Stücken. Ich schenke im Gau Logenehe (Lahngau), in Erdeher marca (in der Gemarkung Erda n. WetzlarIL.) drei Joch Ackerland. Am gegenwärtigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich dies Land aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.
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