Urkunde 3077 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3077 (10. Februar 782 — Reg. 1659) Sdienkung des Hunhart im gleichen Dorf unter Abt Helmeridi und König Karl (Vgl. Urk. Nr. 3703a) Im Namen Gottes überlasse ich, Hunart, zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer 'N(azarit^s) Güter. Der Leib des Heiligen ruht in dem unter der Aufsicht des ehrwürdigen 79 Abtes Helmerich stehenden Lorscher Kloster. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür maßgebend war. Als immerwährendes Eigentum übergebe ich im Gau Logenehe (Lahn-gü), in Gunnisheimer marca (in der Gemarkung Göns; wie Urk. 3070) eine Hofreite, vierzig Joch Ackerland und eine Wiese zu vier Fuder Heu. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster am 10. Februar im 14. Jahr (782) des Königs Karl.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de