URKUNDE 3066 (22. Februar 770 — Reg. 474) Schenkung des Aldrat in Lare und Neuendorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3684b) In Christi Namen, am 22. Februar im 2. Jahr (770) des Königs Karl. Ich, Aldrat, schenke zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer N(azarms) Güter. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen leitender Abt der ehrwürdige Gundeland ist. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde, ich schenke im Gau Logenehe (Lahngau), im Dorf Lare (wie Urk. 3065), und in Niwendorph (Neuendorf; Wüstung bei Wülgern; N.-, 0.-; s. Marburg/Lahn) einen Herrenhof, eine Hofreite und alles, was zu Hof und Hofreite an gepflegten und ungepflegten Ländereien, an Wohn- und Wirtschaftsbauten gehört. In ähnlicher Weise schenke ich weiter 15 Hüben und 36 Leibeigene mit ihrer gesamten Habe. Der Besitz ist für die ganze Ewigkeit bestimmt. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.
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