URKUNDE 3062 (17. Juni 778 — Reg. 1426) Schenkung des Theodo im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3695a) In Christi Namen, am 17. Juni im 10. Jahr (778) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil will ich, Theodo, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib in dem unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Gundeland stehenden Lorscher Kloster ruht, vornehmen. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willensantrieb erfolgt. Ich schenke im Gau Logenehe (Lahngau), im Dorf * Die Handschrift nennt den Donator im Rubrum Ernulf, die Glöckner-Ausgabe infolge Drudlfehler Erlulf. 74 Wanendorph (siehe Urk. 3041), im Ortsteil Niwora (Nauborn s. Wetzlar) drei Hüben, neunzig Joch Ackerland und alles, was ich bisher an bepflanztem und unbepflanztem Land, an Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohn- und Wirtschaftsbauten besessen habe, überdies zwölf Leibeigene. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.
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