Urkunde 3047 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3047 (12. Juni 781 — Reg. 1618) Schenkung der Theotbircfa im gleidien Dorf unter König Karl und Abt Helmeridi (Vgl. Urk. Nr. 3700) In Christi Namen, am 12. Juni im 13. Jahr (781) des Königs Karl. Ich, Theotbirch, weihe zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer 'N(azarius), dessen Leib in dem unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Helmeridi stehenden Lorscher Kloster ruht, eine Gabe. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich schenke im Gau Logenehe (Lahngau), im Dorf 69 Wanendorph (wie Urk. 3041), in Niwora (Nauborn s. WetzlarILahn), Breitenbach (nw. Wetzlar) und Heigrehe (Haiger w. Dillenburg a. d. Dill nw. Wetzlar) 13 Hüben und überhaupt alles, was ich an diesen Orten an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten, an Pflanzland und Ödland besitze, überdies noch 42 Leibeigene. Unter dem gegenwärtigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich alles aus meiner Hand in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. T^(azarius). Die Vereinbarung ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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