Urkunde 3041 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3041 (17. Dezember 787 — Reg. 1986) Sdienkung der Woldarhilt im gleidien Dorf unter König Karl und Abt Ricfabod (Vgl. Urk. Nrn. 3043 [Reg. 2154] und 3707b) In Christi Namen, am 17. Dezember im 20. Jahr (787) des Königs Karl. Ich, Woldar-hilt, will zu meinem Seelenheil ein Almosen spenden. Ich wende es dem heiligen Märtyrer Nfazarius) zu, dessen Leib in dem im Oberrheingau liegenden Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Ich schenke im Gau Logenehe (Lahngau), im Dorf Wanendorph (Wünendorf; Wüstung sw. Wetzlar/Lahn, zwischen Solmsbach und Wetz-bach) vier Hofreiten mit allen darauf errichteten Bauwerken und alles, was zu den Hofreiten an Äckern, Feldern, Wiesen, Wäldern und Wasserrechten gehört, ferner dreißig Leibeigene mit ihrer gesamten Habe. Gemäß nachfolgender Fertigung schenke, übergebe und übertrage ich dies alles unter dem heutigen Tag als immerwährendes Eigengut aus meinem Besitzstand in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. ~N(azarMS). Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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