Urkunde 3040 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3040 (11. Mai 886 — Reg. 3526) Tausch des Cunrat in Hausen unter Abt Gerhart und König Karl (Vgl. Urk. Nr. 3737b) In Christi Namen ist zwischen dem ehrwürdigen Gerhart, Abt des Klosters vom Hl. Nazarius, und Graf Cunrat (gefallen 905, siehe Band l, Tafel 4, Seite 39) vereinbart worden, einige Güter nach Maßgabe der Jeweils günstigeren Lage unter sich auszutauschen. Nach gemeinsam getroffener Beratung und erreichter Willensübereinstimmung haben sie dann diesen Tausch tatsächlich durchgeführt. So gab nun der vorgenannte Abt aus dem Güterbesitz des Hl. Nazarius dem erwähnten Grafen im Gau Wettereiba (Wetterau), im Dorf Garwardeshusen (Hausen bei Garbenteich so. Gießen) III MorgenAckerland, acht Morgen Wiesland und vier Hofreiten. Dagegen überließ der besagte Graf dem genannten Abt und dem Hl. Nazarius im Gau Logenehe (Lahngau), in der Wanendorpher marca (Gemarkung Wanendorf; Wüstung sw. Wetzlar), in Nüferen (Nauborn s. Wetzlar/L.) drei Hofreiten, 85 Morgen Land und Wiesen mit einem Ertrag von drei Puder Heu, in Winterburc (Wtnterburg; Wüstung n. Braunfels sw. Wetzlar? — Hausen bei Garbenteich so. Gießen?) eine Hofreite, 34 Morgen Land und eine Wiese, in Steindorph (Steindorf w. Wetzlar) drei Morgen Land und eine Wiese. Die beiden Vertragsschließenden wünschten die Ausstellung von zwei gleichlautenden Urkunden. Jeder der beiden Kontrahenten sollte eine solche erhalten, dieselbe innehaben und besitzen und seinen Nachkommen hinterlassen. Durch diese Maßnahme sollte erreicht werden, daß dieser Tauschvertrag zu keiner Zeit verletzt werden könne und jederzeit unverbrüchlich und unanfechtbar verbleibe. Vertraglich abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster am II. Mai im 6. Jahr des Kaisers Karl II. (Karl II. oder III., der .Dicke', Kaiser seit II. Februar 881.)


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