URKUNDE 304 (1. März 768 — Reg. 265) Schenkung der Jungerad im gleichen Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland Im 16 .Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, reiche ich. Jungerat, im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe. Sein Leib ruht in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster T^a.ur(esham == Lorsch), dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche) daß meine Spende von ewiger Dauer sei. Ich übergebe und übertrage ein Wein-gärtchen in pago lobod(onensi = im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) vom gegenwärtigen Tage an aus meinem Besitz in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, auf daß es ewig sein eigen sei — und das übrige wie oben — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am l. März (768). Handzeichen der Jungerad, von der diese Schenkung stammt. Handzeichen von Hildibald, Erkanfrid, Erkenbald, Gumbert Ruodwin, und Giselhelm, Gummar. Ich, Hariland, habe (die Urkunde) geschrieben.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de