URKUNDE 3039 (25. Februar 855 — Reg. 3377) Sdienkung des Godefrit im gleichen Dorf unter Bischof und Abt Samuel und König Ludwig (Vgl. Urk. Nr. 3735) Wir Godefrit und Staremut, errichten im Namen Gottes und zu unserem Seelenheil eine Stiftung für den heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Bischof und Abt Samuel verwalteten Lorscher Kloster ruht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für ewige Zeiten dargebracht sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus freiwillig 66 geboten wurde. Wir schenken, übergeben und übertragen unter dem heutigen Tag im Gau Logenehe (Lahngau), im Dorf Wanendorph (Wünendorf; Wüstung sw. Wetzlar/L., zwischen Solmsbach und Wetzbach) und in Sulmissa (Oberndorf-Burgsolms w. Wetzlar) vier Hörigenhuben, zwölf Morgen Land, Wiesen zu 15 Fuder Heu und 14 Leibeigene. Das Abkommen ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Lorscher Kloster am 25. Februar im 15. Jahr (855) des Königs Ludwig (des Deutschen).
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