URKUNDE 3036 (27. April 775 — Reg. 1161) Schenkung des Hartbert in der gleichnamigen Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3691 c) In Christi Namen, a)m 27. April im 7. Jahr (775) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil beabsichtige ich, Harpert, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer 'N(azarit^s). Der 65 Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, in dem der ehrwürdige Gundeland das Amt des Abtes innehat. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich übergebe im Gau Erdehe (Erdagau), im gleichnamigen Dorf (Erda n. Wetzlar/L.) vier Joch Ackerland und eine Wiese. Mit dem heutigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich dies alles aus meinem rechtlichen Eigentum in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. 'N(azarMS). Gestützt auf diese vertragliche Obereinkunft möge er alles auf ewig besitzen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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