Urkunde 3035 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3035 (21. Oktober 776 — Reg. 1314) Schenkung des Rabenger in Bollendorf unter Abt Gundeland und König Karl (Vgl. Urk. Nr. 3694) Wir, Adelrat und Rabenger, reichen im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer N(d2d-rius) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen Aufseher der ehrwürdige Abt Gundeland ist. Es ist unser Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und wir erwähnen ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Wir schenken im Gau Erdehe (Ardennengau), im Dorf Bullintroph (Bollendorf a. d. Sauer ö. Diekirch, Luxemburg) ein Bauerngut mit den darauf errichteten Gebäuden und alles das, was ich ebendort an Hofreiten, Feldern, Wiesen und Wasserrechten, an gepflegtem und 'ungepflegtem Land besessen habe, außerdem noch jenen halben Wald, welcher bei dem erwähnten Dorf liegt, ferner einen Wald in Waringes (Warken w. Diekirch). Alles soll ewiges Eigengut sein. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster am 21. Oktober im 9. Jahr (776) des Königs Karl.


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