URKUNDE 3034 (26. April 773 — Reg. 867) Schenkung des Gerbert in der gleichen Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 368 8c) In Christi Namen, am 26. April im 5. Jahr (773) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen nehme ich, Gerbert, eine Schenkung vor. Sie soll dem heiligen Märtyrer N(azarius) zukommen, dessen Leib in dem im Oberrheingau liegenden Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür bestimmend war. Ich schenke im Gau Erdehe (Erdagau), in der gleichnamigen Gemarkung (Erda n. WetzlarILahn) sieben Joch Ackerland. Ich schenke, übergebe und übertrage dieses Land am gegenwärtigen Tag aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. 'N(azarius). Es folgt förmlicher Vertragsabschluß. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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