Urkunde 3032 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3032 (2. Juni 775 — Reg. 1182) Schenkung des Helmeridi in Söller unter Abt Gundeland und König Karl (Ohne Traditions-Notiz) In Gottes Namen und zum Heile meiner Seele will ich, Helmerich, dem heiligen Märtyrer N(azarws) eine Gabe zueignen. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen leitender Abt der ehrwürdige Gundeland ist. Ich wünsche meiner Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf meinem vollkommen freien Willen beruht. Ich schenke im Gau Erdehe (im Ardennengau), im Dorf Sonenlar (Söller w. Wllz [Wtltz] in Luxemburg) einen Herrenhof mit jeglichem darauf errichteten Bauwerk und alles, was ich dort bisher an Hofreiten, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten besessen habe. In ähnlicher Weise übergebe ich in demselben Gau, in den Dörfern Waltringen (Walter sw. Wtlz in Luxemburg), Dorenlar (Durler s. Malmedy), Berenburstorph (Birendorf w. Bitburg/Eifel? — Bursdorf bei Mompach so. Echternach a. d. Sauer im Bidgau?), laghine (Gegen sw. Bitburg) und Folcoldingen (Folkendingen; Volklingen so. Diekirch in Luxemburg), ferner im Dorf Clufz.a.ra.da.(Klüsserath) am Flusse Mosela (Mosel) alles, was ich bisher in diesen Ortschaften an Äckern, Weingärten, Wohnhäusern, landwirtschaftlichen Bauten, Leibeigenen, Hofreiten, Wiesen, Wäldern und Gewässern besessen habe. Ich schenke, übergebe und übertrage alles mit Wirkung vom gegenwärtigen Tag aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nfazarius). Vertragsabschluß. Geschehen im Lorscher Kloster am 2. Juni im 7. Jahr (77!) des Königs Karl. — (Der Donator Helmerich ist wohl der spätere, von 778—784 regierende Lorscher Abt.)


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de