URKUNDE 303 (20. März 768 — Reg. 266) Schenkung der Bertha in Handschuhsheim unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen gebe ich, Bertha, auf göttliche Eingebung hin, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen, damit ich es verdiene, Nachlaß meiner Sünden zu erlangen) ein Almosen. Durch diese Schenkungsurkunde übergebe ich dem 81 heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Spende. Sein Leib ruht im Kloster Lorsch, welches im Oberrheingau liegt. Dem Kloster steht der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vor. Meine Vergabung soll von ewiger Dauer sein. Ich schenke mein Eigentum in pago lobo-tioa(ensi = im Ladengau), in der Ortschaft Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhiheim), und zwar zwei kleine Weingüter, von denen zwei Fuder Wein geerntet werden können, und zwei Tagwerk Ackerland. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich diese Liegenschaften aus meinem Eigentumsrecht in das Besitzrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit es auf ewig sein eigen sei. Von diesem Tage an und für später sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber jemand künftig, was ich keinesfalls glauben möchte — und das übrige (wie oben) — bis: Geschehen im Kloster Lorsch am 20, März (768) im 16. Jahre des Königs Pippin. Handzeichen der Bertha, welche diese Schenkung gemacht hat. Handzeichen von Humbert, Erkenfrid, Sigefrid, Sicco und Hildibald) Altman. Ich, Hariland, war der Schreiber.
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