Urkunde 3018 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3018 (21. Dezember 775 — Reg. 1244) Schenkung des Tantui m Feldheim unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3748d) In Christi Namen, am 21. Dezember im 8. Jahr (775) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil weihe ich, Tantulo, dem heiligen Märtyrer N(azarius) eine Opfergabe. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, in dem der ehrwürdige Gundeland das Amt des Abtes innehat. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke im Gau Wettereiba (Wetterau), im Dorf Veitheim (Feldheim, Wüstung nö. Utphe so. Gießen) sieben Joch Ackerland. Diese Liegenschaft soll ewiges Eigentum bleiben. Sie soll von diesem Tag an und in aller Zukunft jener Stätte erhöhten Nutzen einbringen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.


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