Urkunde 3017 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3017 (30. Oktober 774? — Reg. 1493) Sdienkung der Meginburc in Rendel und Erlenbadi unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3749b) In Christi Namen, am 30. Oktober im 12. Jahr des Königs Karl. (Statt XII. fahr = 779 vielleicht richtig: VII. Jahr = 774.) Zu meinem Seelenheil richte ich, Meginburc, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer N(azarius) aus. Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dessen Aufseher der ehrwürdige Abt Gundeland (765—778) ist. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür bestimmend war. Als Eigentum für ewige Zeiten schenke ich im Gau Wet-tereiba (Wetterau), im Dorf Rantwilre (Rendel n. Frankfurt/M.) und in Arilbach (Erlenbach; N.-, 0.-; ö. und so. Bad Homburg v. d. H. n. Frankfurt/M.) alles, was ich dort an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten bisher besessen habe, außerdem noch vier Leibeigene. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster in der oben bestimmten Zeit.


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