Urkunde 301 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 301 (1. September 768 — Reg. 319) Schenkung des Humbert im gleichen Dorf im oben erwähnten Jahr In Christi Namen, am l. September im 16. Regicrungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin, übergebe ich, Humbert, zum Seelenheile di's {Bruders?) Hucbert sein Eigentum, welches er selbst (mir) aus seiner Besitzerhand übergeben hat, dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiss-coz (Weschnitz) gelegenen Kloster La.ur(esham == Lorsch) ruht, und dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Vergabung auf ewig bestehen bleibe. Es handelt sich um in pago ].oboerg-Handschuhsheim) gelegene Hofreite, Weingärten, Wälder, stehende und fließende Gewässer. Alles und in allen seinen Teilen, ganz und unverändert, übergebe und übertrage ich mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius, auf daß es ewig sein eigen sei. Von diesem Tage an und künftig sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber jemand, was, wie ich glaube, keinesfalls kommen wird — und so weiter — bis: unter dem Zwange der öffentlichen Hand entrichte er ein halbes Pfund Gold und ein Rohpfund Silber als Strafe. Die gegenwärtige Schenkung aber soll unerschüttert verbleiben. Damit ist der Vertrag abgesdilossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Humbert, der diese Schenkung in die Wege geleitet hat. Ich, Wiglar, war Schreiber.


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