Urkunde 3009 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3009 (27. Mai 790 — Reg. 2196) Schenkung des Herridi unter König Karl und Abt Ricfabod (Vgl. Urk. Nr. 3756b) In Christi Namen, am 27. Mai im 22. Jahr (790) des Kaisers Karl. Ich, Herrich, beabsichtige zu meinem Seelenheil eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer 'N(azarMS), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Meine Gabe soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür bestimmend war. Ich schenke als Eigentum für ewige Zeiten im Gau Wetdereiba (Wetterau), in Moruller marca (in der Gemarkung Marien; N.-, 0.-; nw. Bad Nauheim s. Gießen) alles, was ich an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten bisher besessen habe. Von diesem Tag an und künftig möge alles die Einkommensmehrung jener Stätte fördern. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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