Urkunde 3005 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 3005 (8. Juni 774? — Reg. 1485) Schenkung des Aloladi im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3749a) Im Namen Christi, am 8. Juni im II. Jahr (statt XI. Jahr = 779 eher richtig: VI. Jahr == 774) des Königs Karl. Wir, Alolach und meine Gemahlin Bertheit, wollen dem heiligen Märtyrer Nfazarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das in der Obhut des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht, eine Gabe zuwenden. Nach unserem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und wir versichern, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Wir schenken im Gau Wetdereiba (Wetterau), in Wizere marca (in der Gemarkung Weisel; wie Urk. 2993) und im Dorf Botinesbach (Butzbach s. Gießen) alles, was wir an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohn- und Wirtschaftsbauten besitzen, außerdem zehn Leibeigene. Am gegenwärtigen Tag schenken, übergeben und übertragen wir dies alles aus unserem rechtlichen Besitzstand in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. VKazarius), damit er es auf ewig besitze. Geschehen im Lorscher Kloster zur oben angegebenen Zeit. 54


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