Urkunde 2999 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2999 (4. Juli 775? — Reg. 1499) Schenkung des Hodilher im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3697) In Christi Namen, am 4. Juli im 12. Jahr (statt XII. fahr •= 780 vielleicht richtig: VII. Jahr == 775) des Königs Karl, widme ich, Hodilher, dem heiligen Märtyrer ~N(aza-rins) eine Spende. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dessen Herr der ehrwürdige Abt Gundeland (765—778) ist. Ich bestimme, daß meine Gabe für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem ich sie 'gegeben habe. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), in Wizelere marca (in der Gemarkung Weisel; wie Urk. 2993) und anderweitig im Dorf Banamatha (Bonbaden sw. Wetzlar/L.) alles, was ich an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohnhäusern und Wirtschaftsbauten besitze, außerdem drei Leibeigene mit ihrer ganzen Habe. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben. 52


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