Urkunde 299 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 299 (11. November 767 — Reg. 252) Schenkung des Eberwin im nämlichen Dorf im 16. Regierungs jähre des Königs Pippin, unter Abt Gundeland Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Derjenige verfügt über sein weltliches Vermögen in richtiger Weise, der sich mit den vergänglichen und irdischen Nichtigkeiten die ewige Seligkeit erringt. Aus diesem Grunde mache ich, Eborwin, auf göttlichen Antrieb, zum Heile meiner Seele und um der ewigen Wiedervergeltung willen eine milde Spende. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Laur (esham == Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Schenkung für die ganze Ewigkeit dargereicht sei. ich übergebe und übertrage mein Eigentum in pago \o\)(odonensi == im Ladengau), und zwar zwei kleine mit Weinreben bepflanzte Stücke Land in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) aus meinem Besitz- in das Eigentumsund Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewiges Gut. Von diesem Tage an und für alle spätere Zeit sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen was ihr wollt. Wenn aber jemand, ich hoffe allerdings, daß das die Zukunft keineswegs bringen werde — und alles übrige wie oben —. Geschehen im Kloster Lorsch am II. November (767) im 16. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin. Handzeichen von Eborwin, der diese Schenkung machte. Handzeichen von Dantzo und Erlold. Hariland war Schreiber.


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