Urkunde 298 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 298 (30. Mai 768 — Reg. 288) Schenkung des Fricko im oben genannten Jahr In Christi Namen bringe ich, Friccho, am 30. Mai im 16. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, auf Grund göttlicher Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen, eine Opferspende dar. Durch diese Schenkungsurkunde mache ich dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius:, dessen Leib in dem in pago rinensi (im Oberrheingau) am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster 'La.ur(esham = Lorsch) ruht, eine Zuwendung. Sie gelte ebenso jener gottgeweihten Schar von Mönchen, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland dem Gottesdienst obliegen. Ich wünsche, daß meine Gabe von ewiger Dauer sei. li;h schenke meinen Besitz in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), nämlich einen kleinen Weinberg, der einen Jahresertrag von etwa einem Krug Wein einbringt. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich ihn aus meinem gesetzlichen Rechtsanspruch in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Von heute an und späterhin möget ihr die Verfügungsgewalt haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber künftig jemand, was ich zwar durchaus nicht glaube — und das übrige (wie oben) — bis: er erleide seine Strafe und entrichte unter Einschaltung der ordentlichen Gerichtsbarkeit zwei Unzen 79 Gold und zehn Schilling Silber. Jederzeit aber bleibe unsere Schenkung unangetastet. Der Vertrag ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch, in öffentlicher Versammlung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Friccho, der diese Schenkung machte. Handzeichen des Salacho. Ich, Samuel, darum gebeten, habe das geschrieben.


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