Urkunde 2979 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2979 (26. September 771 — Reg. 679) Schenkung des Haimo in der gleichen Gemarkung unter Abt Gundeland und König Karl (Vgl. Urk. Nr. 374 lb) Ich, Haimo, will im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil eine Schenkung vornehmen. Ich widme sie dem heiligen Märtyrer N^zar^^, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise jenen Gottesknechten, welche ebendort, wo der ehrwürdige Gundeland der leitende Abt ist, dem Gottesdienst obliegen. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), in Feltheimer marca (in der Gemarkung Feldheim; wie Urk. 2978) zehn Joch Ackerland. Gemäß nachfolgender Fertigung soll dieses Land Eigentum auf ewige Zeiten sein. Geschehen im Lorscher Kloster am 26. September im 3. Regierungsjahr (771) des Königs Karl.


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