Urkunde 2977 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2977 (16. August 792 — Reg. 2391) Schenkung des Hunolt in Düdelsheim unter König Karl und Abt Richbod (Vgl. Urk. Nr. 3759b) In Christi Namen, am 16. August im 24. Jahr (792) des Königs Karl. Ich, Hunolt, lasse zum Seelenheil des Haruc dem heiligen Märtyrer N(azarius), dessen Leib im Ober-rheingauer Kloster Lorsch ruht, eine Schenkung zukommen, die auch für jene gottgefällige Mönchsgemeinde bestimmt ist, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihren Dienst verrichtet. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden, ich übergebe im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Dudilesheim (Dädelsheim w. Bädingen nö. Hanau/M.) und in Ansuinesheim (Enzheim/Nidder w. Büdingen) fünf Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich dieses Land als immerwährendes Eigengut. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de