Urkunde 2974 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2974 (5. November 766 oder 767 — Reg. 92) Schenkung der Burgunt im nämlidien Dorf unter König Pippin und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3749d) In Christi Namen, am S.November im 15. Jahr (November 766 bis 24. September 767) des Königs Pippin. Zu meinem Seelenheil übergebe ich, Burgunt, Güter an den heiligen Märtyrer 'N(azariHS), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise an jene Gottesknechte, welche ebendort dem Gottesdienst obliegen, wo der ehrwürdige Gundeland das Amt des Abtes ausübt. Die Zuwendung soll, wie ich wünsche, immerdar erhalten bleiben, und ich stelle fest, daß ausschließlich mein freier Wille dafür bestimmend war. Unter dem gegenwärtigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich als Eigentum auf ewige Zeiten im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Oberenhoven (Obbornhofen so. Gießen) alles, was ich an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern und Gewässern besitze. Die Vereinbarung ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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