Urkunde 2973 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2973 (6. März 791 — Reg. 2304) Schenkung des Walthelm im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod (Vgl. Urk. Nrn. 2969 und 3757c) In Christi Namen, am 6. März im 23. Jahr (791) des Königs Karl. Zum Seelenheil von Heicho und seiner Gattin Engelana überlasse ich, der Priester Walthelm, dem heiligen Märtyrer 'N(azant^s), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, Güter. Sie sollen auch jener frommen Brüderschaft der Mönche gehören, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo Gott dienen. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig dargeboten wurde. Ich schenke als Eigentum für ewige Zeiten im Gau Wetdereiba (Wetteran), im Dorf Oberenhove (Obbornhofen so. Gießen) beziehungsweise in Wanebach (Wohnbach so. Gießen) die Hälfte meines ganzen Besitzes. Urkund dessen nachfolgende Fertigung. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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