URKUNDE 2970 (11. Februar 771 — Reg. 584) Schenkung des Aliulf in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3741c) In Christi Namen, am II. Februar im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Wir, Aliulf und Engilulf, mein Sohn, wollen ein gutes Werk verrichten. So wenden wir denn dem heiligen Märtyrer ^{azarius), dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Oberrheingauer Kloster ruht, eine Gabe zu. Nach unserem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und wir versichern, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Wir schenken, übergeben und übertragen mit Wirkung vom gegenwärtigen Tag auf ewige Zeiten als Eigengut eine Hofreite im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Oberenhove (Obbornhofen so. Gießen/Lahn). Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit, wie oben erwähnt.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de