URKUNDE 297 (28. Februar 767 — Reg. 115) Schenkung von Olo und Bozulph in demselben Dorf, im 15. Jahre des Königs Pippin, unter Abt Gundeland In Christi Namen machen wir, Olo und Bozulph, gemeinsam infolge Eingebung Gottes, zu unserem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen, damit wir würdig werden, bei Gott Verzeihung unserer Sünden zu finden, eine fromme Spende. Durch diese Schenkungsurkunde und Willensäußerung wenden wir unter dem heutigen Tage dem hochheiligen Märtyrer Christi Nazarius eine Gabe zu. Sein Leib ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der Abt Gundeland vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Opfergabe ewigen Bestand habe. Wir schenken von unserem Eigentum in pago lobod(onensi == im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim) ein Stück Ackerland mit einem Flächeninhalt von etwa einem halben Tagewerk. Wir übergeben und übertragen dieses aus unserem Inhaberrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius als ewiges Eigentum. Von diesem Tage an sollt ihr die Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber künftig einer, was ich zwar am allerwenigsten glaube — und das übrige... so entrichte er zur Strafe zehn Goldpfennige und drei Silberunzen. Jene Schenkung aber soll jederzeit zuverlässig bestehen bleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in der örtlichen Gemeinde, welche Lorsch genannt wird, am 28. Februar (767), im 15. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin. Handzeichen von Olo und Bozulf, welche gebeten haben, daß diese Schenkung aufgezeichnet und beglaubigt werde. In gleicher Weise schenke ich, Adala, in Gottes Namen demselben Märtyrer Christi Nazarius in der schon genannten Ortschaft vom gleichen Ackerland meinen Anteil, den wir bekanntlich geineinsam innehaben. Handzeichen von Adalana. Ich, Wiglar, war der Schreiber.
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