URKUNDE 2969 (6. März 791 — Reg. 2304) Schenkung des Walthelm in Obbornhofen unter König Karl und Abt Ridibod (Vgl. Urk. Nrn. 2973 und 3757c) In Christi Namen, am 6. März im 23. Jahr (791) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil überlasse ich, der Priester Walthelm, dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, Güter. Sie sollen auch jener frommen Bruderschaft der Mönche gehören, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo Gott dient. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Oberenhove (Obbornhofen so. Gießen) alles, was ich dort an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern und Gewässern besitze. In ähnlicher Weise gebe ich in Wanenbach (Wohnbach so. Gießen) die Hälfte meines Eigentums auf ewig zu eigen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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