Urkunde 2960 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2960 (10. Oktober 773 — Reg. 979) Schenkung des Lanter in der Beienheimer Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3746e) In Christi Namen, am 10. Oktober im 6. Jahr (773,) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil entbiete ich, Lanther, dem heiligen Märtyrer 'N(azarius) eine Gabe. Sein Leib ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist mein Wille, daß meine Spende für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Als Eigentum für ewige Zeiten schenke idi im Gau Wetdereiba (Wetterau), in Bigenheimer marca (in der Gemarkung Beienheim nö. Friedberg n. Frankfurt/M.) 32 Morgen Land. Es folgt förmlicher Vertragsabschluß. Geschehen im Lorsdier Kloster zur oben festgesetzten Zeit.


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