Urkunde 296 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 296 (29. Mai 767 — Reg. 163) Schenkung des Gisilbald im gleichen Dorf. Jahr wie oben. Unter Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Mai, im 15. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Pippin, vollbringe ich, Gisilbalt, auf göttlichen Antrieb, zu meinem und meines Tochtermannes Guntwin Seelenheil, ein gutes Werk. Durch diese Schenkungsurkunde mache ich eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke mein Eigentum, nämlich eine Drittel-Hofreite und einen Drittel-Weinberg, gelegen in pago lobodon(ensi == im Ladengau), in der Ortschaft Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim). Ich übergebe und übertrage in Gottes Namen diese Güter unter das Recht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius als ewiges Besitztum. In allen Einzelheiten sollt ihr die freie Vollmacht haben, damit zu machen, was ihr wollt. Wenn aber einer, obzwar ich am wenigsten daran glaube, daß etwas derartiges eintreten könnte — und alles übrige (wie oben) — bis: er erleide seine Strafe und entrichte drei Goldschilling und sechs Silberunzen, und was er einwendet, soll für die Beurteilung der Angelegenheit belanglos sein. Gestützt durch Vertrag soll diese gegenwärtige Schenkung fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Gisilbald, der diese Schenkung machte. Handzeichen von Erphold, Herrich und Eigiolf. Samuel, Schreiber. 78


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