Urkunde 2958 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2958 (11. Juni 774 — Reg. 1026) Schenkung des Hartrat im vorgenannten Dorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3745f) In Christi Namen, am II. Juni im 6. Jahr (774) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil beabsichtige ich, Hartrat, eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer 'N(azarMS), dessen Leib in dem im Oberrheingau gelegenen Lorscher Kloster ruht. Diese Zuwendung soll auch jener in Heiligkeit lebenden Mönchsversammlung gewidmet sein, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland bei Tag und Nacht ihren Dienst verrichtet. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich beUrkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wet-terau), im Dorf Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) zwei Morgen Land. Unter dem gegenwärtigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich diese Liegenschaft aus meiner Hand in das Eigentumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Vi(azarius). Vertragsabschluß. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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