Urkunde 2955 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2955 (28. August 771 — Reg. 666) Schenkung des Stahelhart im vorgenannten Dorf unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3743a) In Christi Namen, am 28. August im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Stahelhart, will für das Heil meiner Seele Vorsorge treffen. Daher reiche ich dem heiligen Märtyrer ~N(azarius), dessen Leib in dem im Oberrheingau, am Flusse Wesdinitz gelegenen Lorscher Kloster ruht, eine Gabe. Sie gelte auch jenen Gottesknechten, welche ebendort unter der 37 Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Gundeland Tag und Nacht Gott dienen. Ich bestimme, daß meine Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll, und bekräftige den gänzlich freien Willen, mit dem ich sie gegeben habe. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich ein Joch Ackerland, gelegen im Gau Wettereiba (Wetterau), im Dorf Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949). Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit, wie oben erwähnt.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de