URKUNDE 2954 (27. Mai 772 — Reg. 753) Schenkung des Nanthar im Dorf Bellersheim unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3743b) In Christi Namen, am 27. Mai im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Nanthar, will mich für das Seelenheil meines Bruders Mazolf verwenden. Daher nehme ich eine Schenkung zugunsten des heiligen Märtyrers N(azarius) vor, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Meine Vergabung gilt in gleicher Weise jenen Gottesknechten, welche ebendon Gott dienen, wo der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Ich wünsche meiner Vergabung ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf meinem vollkommen freien Willen beruht. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) zehn Joch Ackerland. Vom gegenwärtigen Tag an schenke, übergebe und übertrage ich diesen Grundbesitz als ewiges Eigentum. Von diesem Tag an und künftig soll er die wirtschaftliche Lage jener Stätte beziehungsweise ihrer Handlungsbevollmächtigten jederzeit verbessern. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.
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