Urkunde 2953 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2953 (1. Oktober 772 — Reg. 681) Schenkung des Nenker im Dorf Bellersheim unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3742a) In Christi Namen, am l. Oktober im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Nenker, weise zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer 'N(azarMs) eine Spende zu. Der Leib des Heiligen ruht in dem im Oberrheingau am Flusse Wesdinitz gelegenen Lorscher Kloster. Die Übereignung gilt in gleicher Weise auch für jene Knechte Gottes, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland dem Gottesdienst obliegen. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gemacht wurde. Unter dem heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Baldraresheim (Bellersheim; wie Urk. 2949) eine Hofreite mit Feldern, Wiesen, Wäldern und Wasservorkommen. Urkund dessen untenstehende Fertigung. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben.


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