URKUNDE 2950 (27. März 771 — Reg. 595) Schenkung des Walthar in der gleichen Gemarkung unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3741a) In Christi Namen, am 27. März im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Walthar, lasse zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer tj(azarius) eine Schenkung zukommen. Der Leib des Heiligen ruht im Lorscher Kloster, dessen leitender Abt der ehrwürdige Gundeland ist. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmt sein und ist, wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich schenke, übergebe und übertrage mit Wirkung von heute im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf . . . zehn Joch Ackerland. In dieser Gesinnung erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Lorscher Kloster zur oben bestimmten Zeit. (Nach der analogen Urkunde 3741a handelt es sich um die Ortschaft Baldraresheim oder Baltratesheim = Bellersheim, wie in der vorhergehenden und den nachfolgenden Urkunden.)
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