URKUNDE 295 (1. August 767 — Reg. 202) Schenkung der Bleutsind in demselben Dorf, im 15. Jahre des Königs Pippin, unter Abt Gundeland Am ersten Tage des Monats August, da der ruhmreiche König Pippin das Frankenreich regiert, in dem oben genannten Jahr (767), erteile ich, Bleutsint, auf göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil, um der ewigen Vergeltung willen und damit ich es verdiene, Nachlaß meiner Sünden vom Herrn zu erlangen, ein Almosen. Durch diese Schenkungsurkunde mache ich eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland steht. Auf ewig soll nach meinem Willen die Schenkung bestehen bleiben. Ich übergebe mein Eigentum in pago lobodonCew; == im Ladengau), in Hantscuhesheim (Heidelberg-Handschuhsheim), und zwar ein Weingut und alles das, was ich in Mamienheim (Mannheim/R.) besitze, nämlich Hofreiten und Felder. Ganz und unvermindert übergebe und übertrage ich dies alles zu ewigem Besitz aus meinem gesetzlichen Recht in das Eigentumsrecht und in die Herrschaft des Hl. Nazarius . . . er erlege, da wir mit der der königlichen Kammer verbündet sind, als Strafe eine Goldunze und vier Pfund Silber. Die Schenkung ist rechtskräftig geworden. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Bleutsint, auf deren Antrag diese Schenkung entstanden und bestätigt ist. Handzeichen von Agio. Ich, Hariland, war Schreiber.
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