Urkunde 2949 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2949 (1. März 769 — Reg. 380) Sdienkung des Nanther in Bellersheim unter Abt Gundeland und König Karl (Vgl. Urk. Nr. 3738b) In Gottes Namen mache ich, Nanther, zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nfazarius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, das vom ehrwürdigen Abt Gundeland betreut wird. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus völlig freiem Willen erfolgt. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), im Dorf Baldraresheim (Bellersheim nö. Friedberg n. Frankfurt/M.) eine Hofreite, zwanzig Joch Ackerland und alles, was ich an Wiesen in jener Gemarkung besitze. Mit Wirkung vom gegenwärtigen Tag schenke, übergebe und übertrage ich dies alles aus meinem Rechtsstand in das Eigentums- und Herrenredit des Hl. "^(azarius), damit er es im Namen Got* Die Glödsner-Ausgabe nennt, abweichend von der Handschrift, audi die Lage an der Wesdinitz. tes auf ewig besitze. Von diesem Tag an und künftig mögen die ebendort Gott Dienenden das Recht haben, dies alles zu behalten, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was sie wollen. In allen Belangen sollen sie die freie und durchaus gefestigte Verfügungsgewalt haben. Vertragsfertigung. Geschehen im Lorscher Kloster am l. März im l. Jahr (769) des Königs Karl.


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