Urkunde 2934 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2934 (26. Dezember 790 — Reg. 2272) Schenkung des Dorolf in Wohnbadi, Bergheim, Eberstadt, Krüftel und im Wormsgau, im Dorf Dienheim, unter König Karl und Abt Ridibod (Vgl. Urk. Nr. 3758a) Im Namen Christi, am 26. Dezember im 23. Jahr (790) des Königs Karl. Ich, der Geistliche Dorolf., reiche zu meinem Seelenheil dem heiligen Märtyrer 'N(azarMs) eine Gabe. Der Leib des Heiligen ruht in dem im Oberrheingau gelegenen Lorscher Kloster. Meine Spende gilt auch jener frommen Ordensgesellschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo ihrem Dienst nachkommt. Die Obergabe erfolgt nach meinem Wunsch für immer und, wie ich ausdrücklich betone, aus freien Stücken. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wettemu), im Dorf Wanalbach (Wohnbach so. Gießen/L.) und in Bercheim (Bergheim; Wüstung bei Gräningen so. Gießen), in Everistat (Eberstadt so. Gießen) und in Cruftila (Krüftel; wie Urk. 2924), ferner im Wormsgau, und zwar im Dorf Deu(n)enheim (Dienheim/R, s. Oppenheim) alles, was ich bisher an Weingärten, Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern, Gewässern, Wohn- und Wirtschaftsbauten besessen habe, außerdem fünf Leibeigene. Mit Wirkung vom heutigen Tage schenke, übergebe und übertrage ich dies alles aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(ii-zarius), damit er alles auf ewig besitze. Die Übergabe ist damit durchgeführt. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben. 30


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