Urkunde 2926 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2926 (23. Februar 790 — Reg. 2160) Sdienkung des Radoladi im gleichen Dorf, in der Gemarkung Weisel und im Dorf Felbadi unter König Karl und Abt Ridibod (Vgl. Urk. Nr. 3755d) In Christi Namen, am 23. Februar im 22. Jahr (790) des Königs Karl, will ich, Rado-ladi, eine Schenkung an den heiligen Märtyrer 'N(azarMS) vornehmen. Der Leib des Hei* Bifang (Bivang), laut Urk. Nr. 245 gleichbedeutend mit Haftunna: Brachland, manchmal mit Baumbestand, Busdiwerk und Unterholz besetzt, meist mit Zaun, Pfahlwerk, Hecke, Gebück,: Erd- oder Steinwall (Zarge, Letze) umhegt, als Pferch und Weideland genutzt, diesfalls oft ganz oder teilweise gerodet (wie in Urk. Nrn. 329 und 806) oder zur Rodung bestimmt (Urk. Nrn. 244, 261). Besonders die sonnige Lage an einer Anhöhe, einer Flugsanddüne oder auf einem Hügel madit den Bifang auch zur Anlage eines Weinberges geeignet (Urk. 393). Unter einem in diditem Wald gelegenen Bifang (329) haben wir uns wohl eine Waldwiese, eine Waldliditung vorzustellen. Audi in Auen, zwisdlen Seen, Bächen, Sümpfen und Dornendidudit (244/5) gibt es Bifänge. Ihre Größe ist sehr verschieden. Sie sdiwankt zwischen 14 (2575, 3535) und 200 Morgen (3588). Redit umfangreich erscheint der „Bifang, welcher Geroldshausen genannt wird" (217). Man darf hier sogar an eine Wohnsiedlung denken, ebenso dann, wenn die Sdienkungsurkunde in dem übergebenen Bifang selbst ausgefertigt wird (695). Die Wertschätzung der Bifänge drüdlt sidi auch darin aus, daß diese nicht selten von der Sdienkung ausgenommen (2538) oder nur teilweise übereignet werden: Zwei Teile eines Bifanges (314, 2567); V-, Bifang (3146). — Die Lage der Bifänge ist naturgemäß hauptsächlich an den Gemarkungsgrenzen, etwa zwischen Edingen, Grenzhof und Wieblingen (695). Ein zwischen zwei Dörfern gelegener Bifang hat geradezu die Bezeichnung „die Mitte" erhalten (3079). Der Ausdruck Bifang (Bilon) hat sidi mancherorts bis heute erhalten und bezeichnet — durch Bedeutungswandel — u. a. hodi gewölbte Ackerbeete zwisdien tiefen Bewässerungsfurchen. ligen ruht im Lorscher Kloster, das unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Richbodo steht. Ich übergebe im Gau Wettereiba (Wetterau), im Dorf Cruftila (Krü fiel; wie Urk. 2924) 105 Joch Ackerland, einen Wald in Wiziller marca (in der Gemarkung Weisel; Hoch-, Nieder-; s. Gießen/Lahn), im Dorf Feibach (Wüstung bei Weisel) meinen Besitzanteil und überhaupt alles, was ich bisher an Hofreiten, Äckern, Feldern, Wäldern, Gewässern, Wohn- und Wirtschaftsbauten besessen habe, und außerdem noch 14 Leibeigene. Alles soll ewiges Eigentum sein. Vertragsfertigung. Geschehen im Lorscher Kloster in der oben bestimmten Zeit. (Die Schenkung in Felbach ergänzt nach Urkunde Nr. 3755d.)


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