Urkunde 2925 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2925 (29. Juli 866 — Reg. 3467) Schenkung des Wadio in demselben Dorf unter Abt Theotrodi und König Ludwig (Vgl. Urk. Nr. 3769a) In Gottes Namen will ich, Wacho, zu meinem Seelenheil eine gute Tat vollbringen. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Vi(azarMS), dessen Leib in dem im Oberrheingau gelegenen Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Theotroch als Abt vorsteht. Die Schenkung soll nach meinem Willen für ewige Zeiten gelten und ist, wie ich beurkunde, ganz freiwillig vorgenommen worden. Ich übergebe im Gau Wettereiba (Wetterau), im Dorf Cruftila (Krüflel; wie Urk. 2924) fünf Hüben, drei Bifänge^, 17 Leibeigene und überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe. Alles soll ewiges Eigentum sein. Wenn aber jemand — obzwar ich nicht glaube, daß dieser Fall eintreten werde — wenn ich selbst oder einer meiner Erben gegen diese Schenkungsurkunde anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe entwerten oder verfälschen wollte, so verfalle er dem Zorne Gottes, und was er vorbringt, soll rechtlich ohne Belang sein. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit unerschüttert und beständig verbleiben. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Lorscher Kloster am 29. Juli im 26. Regierungsjahr^^^) des Königs Ludwig (des Deutschen).


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