Urkunde 2918 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2918 (10. Juli 775 — Reg. 1205) Schenkung der Reefailt in Dorheim unter König Karl und Abt Gundeland (Vgl. Urk. Nr. 3747a) In Christi Namen, am 10. Juli im 7. Jahr (775) des Königs Karl. Zu meinem Seelenheil schenke ich, Rechilt, dem heiligen Märtyrer 'N(azarit^s) Güter. Der Leib des Heiligen ruht in dem im Oberrheingau gelegenen Lorscher Klosters. Die Übergabe gilt in gleicher Weise auch jenen Gottesknechten, welche ebendort Gott dienen, wo der ehrwürdige Gundeland Abt ist. Es ist mein Wille, daß meine Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und ich bestätige, daß sie durchaus freiwillig geboten wurde. Ich schenke im Gau Wetdereiba (Wetterau), in Doricheimer marca (in der Gemarkung Dorheim a. d. Wetter nö. Frankfurt/M.) alles, was ich an Hofreiten, Feldern, Wiesen, Wäldern und Gewässern besitze. In ähnlicher Weise übergebe ich auf ewige Zeiten in Logenbach (am Lahnbach, im Gau Logenehe, im Lahngau — wie sich aus Urk. Nr. 3747a ergibt), in Wisicheim (Wieseck nö. Gießen) und in Ursenheim (Wüstung ö. Gießen) Güter und zehn Leibeigene. Von diesem Tag an sollen sie (die Mönche) das Recht haben, diese Güter zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit nach ihrem Gutdünken zu verfahren. In allen Belangen sollen sie freie und unbeschränkte Vollmacht haben. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Lorscher Kloster. Zeit wie oben. 24


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