Urkunde 2915 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 2915 (1. Juni 772 — Reg. 763) Schenkung des Herman im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod (Vgl. Urk. Nr. 3743d) In Christi Namen, am l. Juni im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Herman, mache zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer 'N(azarit^s), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise an jene heilige Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Richbodo Gott dient. Es ist mein Wunsch, daß diese Stiftung von ewiger Dauer sei, und ich erwähne ausdrücklich, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke als Besitz auf ewig im Gau Wettereiba (Wetteran), im Dorf Wetera (wie Urk. 2913) am Flusse Wetteraha (Wetter) eine Hofreite und alles, was ich an Ödland dort besitze. Vertragsabschluß. Geschehen im Lorscher Kloster. Tag und Zeit wie oben.


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